Unsere Campingplatzordnung
Kasse
Zeitplan:
10:00 - 11:00
16:00 - 18:00
Die Bezahlung des Aufenthaltes muss spätestens am Vortag der Abreise während der Öffnungszeiten der Kasse erfolgen.
1
Bei der Ankunft werden die Dokumente aller Personen zur Registrierung abgegeben.
2
Die Stellplätze werden von der Campingplatzleitung zugeteilt.
3
Pro Stellplatz ist ein Pkw inbegriffen; für einen zweiten ist eine Zusatzgebühr zu entrichten.
4
Die Campingplatzleitung erteilt die Bewilligung für Besucher.
Diese müssen ihre Dokumente für die Registrierung abgeben und eine Tagesgebühr bezahlen
5
Die Campingplatzleitung lehnt jegliche Verantwortung für verlorene oder gestohlene Wertsachen sowie für Schäden an Personen oder Sachen, die nicht direkt mit einem Verschulden des Personals zusammenhängen, sowie für Schäden höherer Gewalt ab.
6
Minderjährige müssen von den Eltern oder von volljährigen Verwandten begleitet sein.
7
Die Erwachsenen sind verantwortlich für das Verhalten der eigenen Kinder.
Diese müssen beim Benutzen der Einrichtungen sowie der Sanitäranlagen begleitet werden.
8
Bei Strom-oder Wasserunterbruch wegen Defekten oder höherer Gewalt lehnt die Campingplatzleitung jeglichen Schadenersatz ab.
9
Wäsche und Geschirr müssen in den jeweils entsprechenden Spültrögen gewaschen werden.
10
Die Campingbenutzer sind gehalten, sich gegenseitig nicht zu stören.
Während der Ruhezeiten (von 13 bis 15 Uhr sowie von 23 bis 7 Uhr)
ist es verboten, Motorfahrzeuge, Fernseh-und Radioapparate sowie andere Lärm verursachende Apparate zu benutzen.
11
Es ist verboten, die Pflanzen und die Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen sowie Abflussgräben um die Zelte zu graben. Abwasser und Abfall sind korrekt zu entsorgen. Offene Feuer sind nicht erlaubt. Auf Manneshöhe ist es verboten, Seile und Leinen zu Ziehen.
12
Das Anzünden offener Feuer auf dem Campingplatz ist strengstens verboten.
Die Benutzung des Holzkohlegrills ist erlaubt, solange der Boden darunter nicht beschädigt wird und der Rauch die anderen Gäste nicht stört.
Es ist verboten, Kohle mit Papier, Holz oder flüssigen Brennstoffen anzuzünden.
Es ist erlaubt, die Holzkohle mit festem Brennstoff (z. B. Diavolina) anzuzünden. Es ist verboten, den Grill bei Wind zu benutzen.
13
Hunde werden im Camping nur geduldet, wenn sie an der Leine geführt werden.
14
Der Zutritt von Hunden oder anderen Tieren liegt im Ermessen der Direktion.
Wenn erlaubt, müssen Hunde an der Leine gehalten werden und keinen Lärm ertragen. Die Besitzer haften für alle Schäden, die das Haustier verursachen kann